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Dienstag, 13. April 2010

Neue Vorgaben für Palästinenser im Westjordanland



Sendezeit: 13.04.2010 18:21
Autor: Aßmann, Tim
Programm: Deutschlandfunk
Sendung: Informationen am Abend
Länge: 03:09 Minuten

Montag, 12. April 2010

Zehntausenden Palästinensern droht Ausweisung aus Westjordanland



Zehntausenden Palästinensern droht Ausweisung aus Westjordanland

In Israel ist heute ein Militär-Erlass in Kraft getreten, der nach Ansicht von Menschenrechtsgruppen erhebliche Auswirkungen auf die Bewohner des Westjordanlandes hat. Die Bestimmungen erlauben demnach die Ausweisung von Palästinensern, die ohne israelische Genehmigung in dem Gebiet leben. Betroffen seien möglicherweise zehntausende Menschen, heißt es in einem Protestschreiben an Verteidigungsminister Barak, das von zehn israelischen Menschenrechtsgruppen unterzeichnet wurde. Der palästinensische Chefunterhändler Erakat kritisierte die Anordnung als Ausdruck von Apartheid. Ein Sprecher der israelischen Streitkräfte sagte der Nachrichtenagentur AFP, es gehe darum, Infiltrierungen des Westjordanlandes zu verhindern.

Montag, 1. März 2010

Israel kann man kritisieren !!!



(ARD/Beckmann 2010) Altkanzler Helmut Schmidt und der juedische Historiker Fritz Stern kritisieren die Menschenrechts verletzende Israelische Besatzungspolitik und den Umstand, dass Kritiker zu unrecht als antiesmitisch diffamiert werden.

EuGH: Jüdische Siedlungen gehören nicht zu Israel

25.02.2010, 16:022010-02-25T16:02:00 CEST+0100


Urteil des EuGH Jüdische Siedlungen gehören nicht zu Israel


Der EuGH hat die jüdischen Siedlungen im Westjordanland der palästinensischen Selbstverwaltung zugerechnet.
Archiv-Bild: dpa

Ein Urteil von politischer Brisanz: Im Zollstreit um die Firma Soda-Club hat der Europäische Gerichtshof jüdische Siedlungen im Westjordanland Palästina zugeordnet.

Der EuGH hat die jüdischen Siedlungen im Westjordanland der palästinensischen Selbstverwaltung zugerechnet.

Das Westjordanland und auch die dort gelegenen jüdischen Siedlungen sind zollrechtlich nicht Israel zuzurechnen. Dort wie auch im Gazastreifen gilt ausschließlich das Zollabkommen zwischen der Europäischen Union und den Palästinensern, urteilte an diesem Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. In dem schon im Vorfeld des Urteils aufmerksam verfolgten Streit um Soda-Club-Produkte stärkte der EuGH damit die palästinensische Selbstverwaltung und zurrte die ohnehin klare politische Haltung der Europäischen Union auch rechtsverbindlich in aller Öffentlichkeit fest (Az: C-386/08).

Das deutsche Unternehmen Brita importiert Sprudelwasserbereiter und Zubehör von Soda-Club, einem im Industriegebiet Mishor Adumin im Westjordanland ansässigen Unternehmen. Brita beantragte für die Einfuhr der Soda-Club-Produkte einen ermäßigten Zolltarif gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Israel. Das Hauptzollamt Hamburg-Hafen lehnte dies ab. Der EuGH bestätigte diese Entscheidung jetzt.

Waren aus dem Westjordanland oder dem Gazastreifen können zwar nach dem Abkommen zwischen der EWG und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) ebenfalls mit einem ermäßigten Zolltarif in die EU importiert werden - aber nicht, wenn sie als israelische Waren deklariert werden.

Weil Israel die Siedlung aber unter eigene Zollhoheit stellte, hatte Brita für die Soda-Club-Produkte Zollfreiheit nach dem Abkommen mit Israel beantragt. Israelische Behörden bestätigten die israelische Zollzuständigkeit, machten aber auch auf Nachfrage keine Angaben über die genaue Herkunft.

Der deutsche Zoll habe dies zu Recht nicht anerkannt, urteilte nun der EuGH. Israel sei verpflichtet, anzugeben, ob die Produkte aus Israel selbst stammen. Der EuGH wies auch das Argument ab, Brita könne die Soda-Club-Produkte zollfrei einführen, weil sie ja ohnehin - auch nach dem Abkommen mit den Palästinensern - begünstigt seien. Das Völkerrecht lasse es nicht zu, die erforderliche Herkunftsbestätigung durch die palästinensischen Behörden durch eine Bescheinigung Israels zu ersetzen.

Montag, 20. Juli 2009

Israelische Siedlungspolotik reicht bis nach Deutschland

Schwindel mit dem Etikett

Von Ralf Beste und Christoph Schult

Der Nahostkonflikt beschäftigt ein deutsches Finanzgericht: Darf die EU gegen Israels umstrittene Siedlungspolitik im Westjordanland mit Strafzöllen vorgehen?

Foto von : Yossi Zamir

Soda-Club-Fabrik in Maale Adumim: Scheu vor den Medien

Wie eine Festung thront die Siedlung Maale Adumim auf einem Plateau aus rotem Felsgestein. Schon die Bibel erwähnte die "rötliche Steige".

40.000 Menschen leben in der größten israelischen Siedlung im palästinensischen Westjordanland, und es werden jede Woche mehr. An den Rändern schaffen Bagger Platz für neue Häuser. Keine Siedlung ist in den vergangenen Jahren so schnell gewachsen wie Maale Adumim.

Am Rand des Industriegebiets liegt die Fabrik der Firma Soda-Club. Das Stahltor ist blau-grün lackiert, genau wie das modern geschwungene Logo der Firma. Eine Kamera erfasst jeden, der sich dem Tor nähert. In dem Werk werden Tischgeräte zur Herstellung von Sprudelwasser hergestellt, wie sie in vielen deutschen Küchen stehen. Auch Sirup kommt aus Maale Adumim, für alle, die eher Süßes lieben.

Besuche von Journalisten sind unerwünscht; zum Schutz vor Betriebsspionage, wie Marketing-Chef Asaf Snear am Telefon behauptet.

Die Scheu vor den Medien hat einen weiteren Grund. Die Produkte von Soda-Club sind Anlass für einen Rechtsstreit mit der Bundesrepublik Deutschland, der die aktuelle Debatte über die israelische Siedlungspolitik erheblich verschärfen könnte.

Das Finanzgericht Hamburg muss entscheiden, ob Soda-Club-Geräte aus Maale Adumim zollfrei in die EU eingeführt werden dürfen - so wie alle übrigen israelischen Industrieprodukte auch. Oder ob sie in israelischen Siedlungen der besetzten Gebiete hergestellt werden und somit laut Brüssel nicht in diese Kategorie fallen.

Die Frage lautet: Gehört Maale Adumim zu Israel oder nicht? Formal hat die EU Israels Anspruch auf Maale Adumim und andere Siedlungen nicht anerkannt. In der Praxis aber hat sie wenig dagegen getan.

Das könnte sich nun ändern. Das Hamburger Gericht hat den Europäischen Gerichtshof für eine "Vorabentscheidung" zu Rate gezogen, die die Frage verbindlich für alle 27 EU-Staaten klären soll. Der Entscheid wird in den nächsten Monaten erwartet. Kann Zoll erhoben werden, wäre dies eine Art richterlicher Schuldspruch gegen die israelische Siedlungspolitik. Es geht um die heikle Frage, ob Deutschland und die EU den israelischen Umgang mit den Besatzungsgebieten hinnehmen oder ob sie ihr schärfstes Schwert zücken - wirtschaftliche Strafen.

Formal müssen die Richter nur über die Summe von 19.155 Euro und 46 Cent entscheiden. Die deutsche Firma Brita GmbH hatte Soda-Club-Maschinen zur Sprudelwasserherstellung samt Sirup aus Maale Adumim eingeführt, sie als "Made in Israel" gestempelt und dafür Zollfreiheit reklamiert.

Das Hauptzollamt Hamburg-Hafen ließ dies allerdings nicht durchgehen. Die deutschen Zöllner fragten bei den israelischen Kollegen nach, wo genau die Waren hergestellt worden seien. Sie kämen aus einem Gebiet "unter israelischer Zollverantwortung", lautete die Antwort. Ob die Waren in israelischen Siedlungen hergestellt worden seien, hakten die Hamburger nach. Das Schreiben blieb unbeantwortet. Die Deutschen entschieden daraufhin, für die Waren Zoll zu erheben.

Dagegen klagte die Brita GmbH. Rasch zog die Sache größere Kreise. Die EU-Kommission freute sich über die Vorlage. Sie will mit dem Rechtsstreit um die Firma Soda-Club ein Exempel gegen Israel statuieren. In einem internen Vermerk bat sie die Mitgliedstaaten um "Unterstützung". Das Auswärtige Amt in Berlin beobachtet den "sehr brisanten Fall" mit einiger Aufmerksamkeit - und gewisser Sympathie.

Die EU ist ohnehin auf Krawall gebürstet, wenn es um die neue rechtsnationale Regierung Israels geht. Eine geplante diplomatische "Aufwertung" der Beziehungen zu Israel haben die 27 EU-Außenminister fürs Erste zu den Akten gelegt.

Jetzt will Europa mit dem Zollstreit zusätzlichen Druck entfalten. Die EU ist Israels zweitgrößter Absatzmarkt hinter den USA. 2008 exportierten israelische Firmen Waren im Wert von zwölf Milliarden Euro nach Europa. Schätzungsweise ein Drittel davon werden ganz oder teilweise in den besetzten Gebieten hergestellt. Die meisten gelangen offenbar zollfrei nach Europa: Ein israelischer Entschädigungsfonds für zollpflichtige Exporte wurde voriges Jahr kaum in Anspruch genommen.

Auf Druck der EU unterzeichnete Jerusalem zwar 2005 eine Vereinbarung, derzufolge jeder israelische Exporteur dem Zoll den Ort und die Postleitzahl der Produktionsstätte einer Ware angeben muss. Doch die Zöllner sind machtlos, wenn israelische Importeure den Ursprungsort vorsätzlich falsch deklarieren.

Die britische Regierung wirbt deshalb im Kreis der 27 schon länger dafür, dass bei israelischen Waren der genaue Ursprungsort auch den Verbrauchern ersichtlich werden müsse. Israelis reagieren empfindlich. Heißt es in Europa künftig: Kauft nicht bei Juden?

Gerade für die Deutschen ist das eine heikle Frage. Umso erstaunlicher, wie offen die Bundesregierung sich zu der Soda-Club-Affäre äußert. Eine Zollbefreiung für "Waren aus den besetzten Gebieten" könne es nicht geben, heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag.

Die Firma Soda-Club tut derweil das, was viele Israelis mit dem Palästinenserkonflikt tun: Das Problem wird ignoriert. Auf die Frage, wie Soda-Club auf die Vorwürfe reagiere, in einer Siedlung zu produzieren, antwortet Marketing-Chef Snear:

Quelle:
http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,635845,00.html