Donnerstag, 4. November 2010

Den Frieden befördern – Politische Gefangene in Israel freilassen


Deutscher Bundestag Drucksache 17/3545


17. Wahlperiode 27. 10. 2010


Antrag
der Fraktion DIE LINKE.


Den Frieden befördern – Politische Gefangene in Israel freilassen


 Der Bundestag wolle beschließen:


 Zurzeit sitzen in israelischen Gefängnissen mehr als 6 180 palästinensische
 Gefangene – unter ihnen auch politische – ein (Stand: Oktober 2010, Addameer
 Prisoners Support and Human Rights Associantion). Darunter befinden sich
 neun Mitglieder des palästinensischen Legislativrats und 264 Jugendliche und
 Kinder. Nach Einschätzung mehrerer Menschenrechtsorganisationen wurden
 Gefangene auch gefoltert. Der politische Gefangene Nael Al-Barghouti befin-
 det sich bereits seit dem 4. April 1978 im Gefängnis.


 203 politische Gefangene befinden sich in so genannter Administrativhaft,
 darunter drei Frauen und zwei Jugendliche (Stand: August 2010). Diese Gefan-
 genen bleiben ohne Anklage, ohne Recht auf ein Gerichtsverfahren im Gefäng-
 nis. Sie werden aufgrund „geheimer Informationen“ festgehalten. Grundlage
 dieser Administrativhaft ist die militärische Anordnung 1591, wonach das
 israelische Militär ermächtigt ist, palästinensische Zivilistinnen und Zivilisten
 ohne Begründung bis zu 6 Monate einzusperren. Kurz vor Ablauf der Frist
 kann die Gefangennahme beliebig oft verlängert werden.


 Die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) hat Israel zuletzt am 29. Juli
 2010 für seine Praxis der Administrativhaft kritisiert.


 Ebenso wie sich der Deutsche Bundestag für die Freilassung von Gilad Shalit
 eingesetzt hat, fordert er von der israelischen Regierung die Freilassung der
 palästinensischen politischen Gefangenen in Israel, darüber hinaus die Auf-
 hebung der militärischen Sondergerichtsbarkeit in den besetzten palästinen-
 sischen Gebieten und die Abschaffung der Administrativhaft.


 Der Deutsche Bundestag appelliert an die israelische Regierung, bis zur Frei-
 lassung der Gefangenen die Menschenrechte zu wahren. Dies gilt für die medi-
 zinische Behandlung, die sanitäre Grundversorgung und die Ernährung. Außer-
 dem ist den Gefangenen regelmäßiger Kontakt zu ihren Familien zu gewähren.
 Das gilt insbesondere für die 698 Gefangenen aus dem Gazastreifen, denen seit
 Juni 2007 jeglicher Familienbesuch verweigert wird.


 Berlin, den 27. Oktober 2010


 Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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