Montag, 1. März 2010
Israel kann man kritisieren !!!
(ARD/Beckmann 2010) Altkanzler Helmut Schmidt und der juedische Historiker Fritz Stern kritisieren die Menschenrechts verletzende Israelische Besatzungspolitik und den Umstand, dass Kritiker zu unrecht als antiesmitisch diffamiert werden.
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Brief an Arabische und palästinensische Vereine in Berlin
weiter geleitet .....
M E L Z E R V E R L A G
Frankfurter Str.. 92– 63263 Neu Isenburg – Tel.: 06102-368768 / Fax.: 06102-369769
Arabische und palästinensische Vereine in Berlin
Betr.: UN-Report über den Gaza-Konflikt
Sehr geehrter Herr Dr. Muhaisen,
wer weiß besser als Sie und Ihre Mitstreiter, wie wichtig und notwendig
der UN-Bericht von Richard Goldstone für unsere gemeinsame Sache ist.
Es ist kein Wunder, dass dieser ehrliche und aufrichtige Bericht von der
israelischen Regierung so bekämpft wird, dass manche sich nicht schämen,
Richard Goldstone, der selber Jude ist, vorzuwerfen, er sei ein Antisemit,
kürzlich nannte ihn jemand sogar einen "Verräter". Ja, er hat die Lüge verraten und die Wahrheit geschrieben.
Israel hat sich eine Strategie ausgedacht, die es gegen jede Kritik immun
macht. Wer Israel kritisiert, wird als Antizionist und Antisemit hingestellt.
Es erinnert an die Rhetorik des amerikanischen Senators Joseph McCarthy.
Was ihm nicht passte, pflegte er zu verleumden als "un-American Activities",
im Deutschen hieß das "unamerikanische Umtriebe".
Es gibt Juden, die das nicht hinnehmen können und wollen.
Zu denen gehören ich und meine Mitstreiter. Wir haben deshalb die ungeheure Aufgabe auf unsere Schultern genommen, den Report von
Richard Goldstone ins Deutsche zu übersetzen und ihn als Buch herauszugeben,
weil es uns nicht genügte, dass er als Datei irgendwo im Internet vorhanden ist.
Erst als dickes, 800-Seiten-Buch macht es wirklich Eindruck und kann die Menschen überzeugen.
Für die Übersetzung und den Druck haben wir schon sehr viel Geld aufbringen müssen.
Um aber das Buch in Deutschland und darüber hinaus im deutschsprachigen Raum,
also auch in Österreich und in der Schweiz, bekannt zu machen und seine Wirkung
zu verstärken, ist eine Werbekampagne notwendig, für die uns aber leider die Mittel fehlen.
Deshalb wende ich mich auch an Sie, die arabischen und palästinensischen Vereine in Deutschland, mit der Frage, ob Sie helfen könnten, die Mittel für eine solche Werbekampagne für den Goldstone-Report aufzubringen. Dann könnten wir in der Fachpresse und in den wichtigsten Zeitungen Anzeigen schalten.
Ich habe mit voller Absicht den Preis dieses wichtigen Buches bei nur
25,- Euro festgelegt, damit sich auch junge Menschen und Studenten den
Report leisten können für ihre politische Arbeit oder auch für ihr Studium.
Man sollte dieses Buch auch jedem Bundestagsabgeordneten in die Hand
drücken und jedem VIP in Deutschland aus den Bereichen Politik, Medien
und Universitäten, denn dort werden die Meinungen gebildet.
Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft, sich in dieser Sache zu engagieren.
Durch Ihren Brief an Mr. Goldstone, den wir übrigens in der "SEMIT" ab-
drucken wollen, haben Sie ja schon bewiesen, dass Ihnen und Ihren
Freunden die Bedeutung des Reports wohl bewusst ist.
Ich hoffe, Sie haben mit Ihren Bemühungen Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Abraham Melzer
über den Melzer Verlag, bitte hier klicken
M E L Z E R V E R L A G
Frankfurter Str.. 92– 63263 Neu Isenburg – Tel.: 06102-368768 / Fax.: 06102-369769
Arabische und palästinensische Vereine in Berlin
Betr.: UN-Report über den Gaza-Konflikt
Sehr geehrter Herr Dr. Muhaisen,
wer weiß besser als Sie und Ihre Mitstreiter, wie wichtig und notwendig
der UN-Bericht von Richard Goldstone für unsere gemeinsame Sache ist.
Es ist kein Wunder, dass dieser ehrliche und aufrichtige Bericht von der
israelischen Regierung so bekämpft wird, dass manche sich nicht schämen,
Richard Goldstone, der selber Jude ist, vorzuwerfen, er sei ein Antisemit,
kürzlich nannte ihn jemand sogar einen "Verräter". Ja, er hat die Lüge verraten und die Wahrheit geschrieben.
Israel hat sich eine Strategie ausgedacht, die es gegen jede Kritik immun
macht. Wer Israel kritisiert, wird als Antizionist und Antisemit hingestellt.
Es erinnert an die Rhetorik des amerikanischen Senators Joseph McCarthy.
Was ihm nicht passte, pflegte er zu verleumden als "un-American Activities",
im Deutschen hieß das "unamerikanische Umtriebe".
Es gibt Juden, die das nicht hinnehmen können und wollen.
Zu denen gehören ich und meine Mitstreiter. Wir haben deshalb die ungeheure Aufgabe auf unsere Schultern genommen, den Report von
Richard Goldstone ins Deutsche zu übersetzen und ihn als Buch herauszugeben,
weil es uns nicht genügte, dass er als Datei irgendwo im Internet vorhanden ist.
Erst als dickes, 800-Seiten-Buch macht es wirklich Eindruck und kann die Menschen überzeugen.
Für die Übersetzung und den Druck haben wir schon sehr viel Geld aufbringen müssen.
Um aber das Buch in Deutschland und darüber hinaus im deutschsprachigen Raum,
also auch in Österreich und in der Schweiz, bekannt zu machen und seine Wirkung
zu verstärken, ist eine Werbekampagne notwendig, für die uns aber leider die Mittel fehlen.
Deshalb wende ich mich auch an Sie, die arabischen und palästinensischen Vereine in Deutschland, mit der Frage, ob Sie helfen könnten, die Mittel für eine solche Werbekampagne für den Goldstone-Report aufzubringen. Dann könnten wir in der Fachpresse und in den wichtigsten Zeitungen Anzeigen schalten.
Ich habe mit voller Absicht den Preis dieses wichtigen Buches bei nur
25,- Euro festgelegt, damit sich auch junge Menschen und Studenten den
Report leisten können für ihre politische Arbeit oder auch für ihr Studium.
Man sollte dieses Buch auch jedem Bundestagsabgeordneten in die Hand
drücken und jedem VIP in Deutschland aus den Bereichen Politik, Medien
und Universitäten, denn dort werden die Meinungen gebildet.
Ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft, sich in dieser Sache zu engagieren.
Durch Ihren Brief an Mr. Goldstone, den wir übrigens in der "SEMIT" ab-
drucken wollen, haben Sie ja schon bewiesen, dass Ihnen und Ihren
Freunden die Bedeutung des Reports wohl bewusst ist.
Ich hoffe, Sie haben mit Ihren Bemühungen Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Abraham Melzer
über den Melzer Verlag, bitte hier klicken
EuGH: Jüdische Siedlungen gehören nicht zu Israel
25.02.2010, 16:022010-02-25T16:02:00 CEST+0100
Urteil des EuGH Jüdische Siedlungen gehören nicht zu Israel

Ein Urteil von politischer Brisanz: Im Zollstreit um die Firma Soda-Club hat der Europäische Gerichtshof jüdische Siedlungen im Westjordanland Palästina zugeordnet.
Der EuGH hat die jüdischen Siedlungen im Westjordanland der palästinensischen Selbstverwaltung zugerechnet.
Das Westjordanland und auch die dort gelegenen jüdischen Siedlungen sind zollrechtlich nicht Israel zuzurechnen. Dort wie auch im Gazastreifen gilt ausschließlich das Zollabkommen zwischen der Europäischen Union und den Palästinensern, urteilte an diesem Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. In dem schon im Vorfeld des Urteils aufmerksam verfolgten Streit um Soda-Club-Produkte stärkte der EuGH damit die palästinensische Selbstverwaltung und zurrte die ohnehin klare politische Haltung der Europäischen Union auch rechtsverbindlich in aller Öffentlichkeit fest (Az: C-386/08).
Das deutsche Unternehmen Brita importiert Sprudelwasserbereiter und Zubehör von Soda-Club, einem im Industriegebiet Mishor Adumin im Westjordanland ansässigen Unternehmen. Brita beantragte für die Einfuhr der Soda-Club-Produkte einen ermäßigten Zolltarif gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Israel. Das Hauptzollamt Hamburg-Hafen lehnte dies ab. Der EuGH bestätigte diese Entscheidung jetzt.
Waren aus dem Westjordanland oder dem Gazastreifen können zwar nach dem Abkommen zwischen der EWG und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) ebenfalls mit einem ermäßigten Zolltarif in die EU importiert werden - aber nicht, wenn sie als israelische Waren deklariert werden.
Weil Israel die Siedlung aber unter eigene Zollhoheit stellte, hatte Brita für die Soda-Club-Produkte Zollfreiheit nach dem Abkommen mit Israel beantragt. Israelische Behörden bestätigten die israelische Zollzuständigkeit, machten aber auch auf Nachfrage keine Angaben über die genaue Herkunft.
Der deutsche Zoll habe dies zu Recht nicht anerkannt, urteilte nun der EuGH. Israel sei verpflichtet, anzugeben, ob die Produkte aus Israel selbst stammen. Der EuGH wies auch das Argument ab, Brita könne die Soda-Club-Produkte zollfrei einführen, weil sie ja ohnehin - auch nach dem Abkommen mit den Palästinensern - begünstigt seien. Das Völkerrecht lasse es nicht zu, die erforderliche Herkunftsbestätigung durch die palästinensischen Behörden durch eine Bescheinigung Israels zu ersetzen.
Urteil des EuGH Jüdische Siedlungen gehören nicht zu Israel

Der EuGH hat die jüdischen Siedlungen im Westjordanland der palästinensischen Selbstverwaltung zugerechnet.
Archiv-Bild: dpa
Archiv-Bild: dpa
Ein Urteil von politischer Brisanz: Im Zollstreit um die Firma Soda-Club hat der Europäische Gerichtshof jüdische Siedlungen im Westjordanland Palästina zugeordnet.
Der EuGH hat die jüdischen Siedlungen im Westjordanland der palästinensischen Selbstverwaltung zugerechnet.
Das Westjordanland und auch die dort gelegenen jüdischen Siedlungen sind zollrechtlich nicht Israel zuzurechnen. Dort wie auch im Gazastreifen gilt ausschließlich das Zollabkommen zwischen der Europäischen Union und den Palästinensern, urteilte an diesem Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. In dem schon im Vorfeld des Urteils aufmerksam verfolgten Streit um Soda-Club-Produkte stärkte der EuGH damit die palästinensische Selbstverwaltung und zurrte die ohnehin klare politische Haltung der Europäischen Union auch rechtsverbindlich in aller Öffentlichkeit fest (Az: C-386/08).
Das deutsche Unternehmen Brita importiert Sprudelwasserbereiter und Zubehör von Soda-Club, einem im Industriegebiet Mishor Adumin im Westjordanland ansässigen Unternehmen. Brita beantragte für die Einfuhr der Soda-Club-Produkte einen ermäßigten Zolltarif gemäß dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Israel. Das Hauptzollamt Hamburg-Hafen lehnte dies ab. Der EuGH bestätigte diese Entscheidung jetzt.
Waren aus dem Westjordanland oder dem Gazastreifen können zwar nach dem Abkommen zwischen der EWG und der Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) ebenfalls mit einem ermäßigten Zolltarif in die EU importiert werden - aber nicht, wenn sie als israelische Waren deklariert werden.
Weil Israel die Siedlung aber unter eigene Zollhoheit stellte, hatte Brita für die Soda-Club-Produkte Zollfreiheit nach dem Abkommen mit Israel beantragt. Israelische Behörden bestätigten die israelische Zollzuständigkeit, machten aber auch auf Nachfrage keine Angaben über die genaue Herkunft.
Der deutsche Zoll habe dies zu Recht nicht anerkannt, urteilte nun der EuGH. Israel sei verpflichtet, anzugeben, ob die Produkte aus Israel selbst stammen. Der EuGH wies auch das Argument ab, Brita könne die Soda-Club-Produkte zollfrei einführen, weil sie ja ohnehin - auch nach dem Abkommen mit den Palästinensern - begünstigt seien. Das Völkerrecht lasse es nicht zu, die erforderliche Herkunftsbestätigung durch die palästinensischen Behörden durch eine Bescheinigung Israels zu ersetzen.
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