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Donnerstag, 18. April 2013

Tag der Gefangenen - Brief an das Auswertigen Amt Deutschland


Berlin, 17.April 2013




Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,
                                                                                                                                                                                         
seit 1967 hat Israel nach Schätzungen der Vereinten Nationen 700.000 Palästinenser verhaftet. Das ist ein Fünftel der Gesamtbevölkerung in den besetzten Gebieten. Infolge täglicher Verhaftungen erhöhen sich die Zahlen so rapide, dass keine genauen Angaben mehr  gemacht werden können.

Seit nun mehr als 260  Tagen befindet sich der Palästinenser Samer Tariq Issawi aus Protest gegen seine erneute Verhaftung in Israel ohne Gerichtsverfahren im Hungerstreik. Issawi und mehrere palästinensische Haftinsassen protestieren seit Monaten gegen die Administrativhaft in israelischen Gefängnissen, sowie die mangelnde medizinische Versorgung  und Folter.

Aktuell sind etwa 4.900 Palästinenser in israelischer Haft. Davon befinden sich  168 in sogenannter „Administrativhaft“, wodurch ihnen jeglicher Zugang zu einem Gericht oder einem  rechtlichen Beistand verwehrt wird.

Auch palästinensische Kinder (Minderjährige zwischen 10 und 17 Jahren, aber auch jünger), von denen jedes Jahr etwa 700 (2012: 881) meist wegen des Verdachts des Steinwurfes festgenommen und inhaftiert werden, werden der Folter ausgesetzt: nach der Festnahme, beim Verhör oder in der Haft. Sie werden in der Regel mitten in der Nacht von schwer bewaffneten, oft auch maskierten israelischen Soldaten aus ihren Betten gerissen und mit verbundenen Augen und Handfesseln abgeführt. Schon in der Zeit vor dem Verhör werden sie oft beschimpft, erniedrigt, geschlagen, getreten und mit Schlafentzug gequält.
Mit Händen und Füßen an einem Stuhl gefesselt, werden Kinder im Verhör aufs Schlimmste  beschimpft und erniedrigt. Drohungen wie z.B. den Vater zu verhaften, dem Vater die Arbeitsgenehmigung zu entziehen, so dass dann die Familie hungern müsste, oder sie aus dem Fenster zu werfen, sind keine Seltenheit. In einzelnen Fällen werden Kinder, wie angedroht, mit Elektroschocks gefoltert.
Darüber hinaus wird den unter teilweise tödlichen Krankheiten leidenden palästinensischen Gefangenen keine angemessene medizinische Versorgung gewährt. Verweigerung der medizinischen Behandlung zählt zur Folter, an der bereits zwei Häftlinge in diesem Jahr in israelischen Gefängnissen gestorben sind. Angemessene medizinische Versorgung ist ein Menschenrecht, das in der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen verankert ist. Im Interesse der humanitären Idee der UN-Menschenrechtscharta muss der israelischen Verachtung menschlichen, insbesondere palästinensischen Lebens endgültig Einhalt geboten werden. Das Leben der 24 an Krebs erkrankten palästinensischen Häftlinge sollte für die internationale Gemeinschaft Grund genug sein, politisch und menschlich zu agieren.

Daher fordern wir eine Klage gemäß dem Völkerstrafrecht und rufen die UN und explizit das Auswärtige Amt und die gesamte Bundesregierung auf, der Folter und Mordlust in israelischen Gefängnissen Einhalt zu gebieten. Zudem fordern wir die Freilassung aller Administrativhäftlinge und eine angemessene medizinische Behandlung und Versorgung für alle unter Krankheit leidenden palästinensischen Gefangenen.
Mit freundlichen Grüßen

Palästinensische Gemeinschaft in Deutschland e.V.
Palästinensische Gemeinde – Berlin e.V.
Jordanische Gemeinde e.V.
Arabisches Forum e.V.
Deutsche Jugend für Palästina e.V.
Palästinensischer Freundschaftsverein Wuppertal e.V.
Palästinensische Gemeinde Mönchengladbach e.V.
Nahr Elbared – Berlin e.V.
Arabisch-Deutscher Kulturaustausch e.V.
Palästinensischer Bund Deutschland für das Rückkehrrecht e.V.
Palästinensischer Frauenverband in Deutschland e.V.
Al Yarmouk Freundschaftsgesellschaft – Berlin e.V.

Samstag, 9. Februar 2013

Pressemitteilung Administrativhaft beenden - Das Leben von Samer al-Issawi retten Von Annette Groth


Pressemitteilung Administrativhaft beenden - Das Leben von Samer al-Issawi retten
Von Annette Groth 



Seit 189 Tagen befindet sich Samer al-Issawi im Hungerstreik. Nach medizinischen Erkenntnissen kann die Gesundheit eines Menschen schon nach drei bis vier Wochen ohne Nahrung dauerhaften Schaden nehmen. Der Palästinenser al-Issawi war im Oktober 2011 im Rahmen eines Gefangenenaustauschs aus dem israelischen Gefängnis entlassen worden, im Juli 2012 aber wieder verhaftet worden, weil er angeblich gegen seine Auflagen verstoßen hatte. Seither wird er ohne Anklage in Administrativhaft gehalten, am 1. August 2012 trat er in den Hungerstreik. Viele seiner Organe sind bereits lebensgefährlich beschädigt, es kann wohl davon ausgegangen werden, dass - ob er freigelassen wird oder nicht - sein weiteres Leben massiv durch diesen Hungerstreik beeinträchtigt sein wird. Gestern hat al-Issawi den Entschluss gefasst, fortan auch keine Vitamine und kein Wasser mehr zu sich zu nehmen. Dies wäre wohl ein sicheres Todesurteil.

Annette Groth, menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt dazu: "Samer al-Issawi ist im Rahmen eines Gefangenenaustausches freigelassen worden. Bisher wurde ihm gegenüber keine ernsthafte Begründung für seine erneute Verhaftung vorgebracht. Dies verstärkt den Eindruck, dass das Abkommen gebrochen wurde und einziges Ziel der Verhaftung ist, al-Issawi sein ursprüngliches Strafmaß doch noch absitzen zu lassen. Dabei handelt es sich mitnichten um einen Einzelfall, zahlreiche im Rahmen von Abkommen frei gelassene palästinensische politische Häftlinge wurden nach kurzer Zeit wieder verhaftet und dann zumeist in Administrativhaft genommen. Israelische Behörden und die israelische Regierung verfolgen diese Linie auch dann, wenn Menschenleben auf dem Spiel stehen."

Annette Groth weiter: "Zur Zeit sitzen 4.743 politische Häftlinge in israelischen Gefängnissen. 178 davon sind Administrativhäftlinge, 193 sind Kinder. Die Anwendung von Administrativhaft ist völkerrechtlich nur unter Ausnahmebedingungen erlaubt. Israel aber bedient sich ihrer routinemäßig und hält sich dabei keinesfalls an internationale Bestimmungen: weder werden die Häftlinge selbst umgehend über die Gründe ihrer Haft informiert, noch deren Familienangehörige. Die Betroffenen dürfen häufig nicht von ihren Angehörigen besucht werden, so gut wie nie überprüfen zivile Gerichte die Entscheidung für die Administrativhaft. Palästinensische Häftlinge werden teilweise bis zu 6 Jahre festgehalten, ihre Anwälte dürfen Beweise nicht einsehen. Hinzu kommen die sehr schlechten Haftbedingungen: die medizinische Versorgung von Palästinensern in israelischer Haft ist mangelhaft, vielen werden absolut notwendige Medikamente und Untersuchungen vorenthalten. Immer wieder sterben darum Menschen innerhalb der Gefängnismauern. Zudem wird in israelischen Gefängnissen weiterhin gefoltert. Isolationshaft sowie körperliche und psychische Misshandlung sind bekannte Mittel, insbesondere um Geständnisse sowie Informationen zu erlangen. Auch Samer al-Issawi sowie andere Häftlinge wurden während ihres Hungerstreiks durch Gefängnispersonal massiv körperlich angegriffen.

Ich fordere die Beendigung von Administrativhaft und der Verhaftung aus politischen Gründen. Wird Administrativhaft angewandt, muss sie unter allen Umständen mit internationalen Standards konform gehen. Folter und Verweigerung von medizinischer Versorgung dürfen nicht hingenommen werden. Sollten Beweise gegen Samer al-Issawi vorliegen, die ihn in irgendeiner Art und Weise belasten, muss er über diese informiert und ein ordentliches Gerichtsverfahren gegen ihn eingeleitet werden. Existieren solche Beweise nicht, fordere ich seine sofortige Freilassung."

Annette Groth
Mitglied des Deutschen Bundestages
Menschenrechtspolitische Sprecherin der Fraktion Die LINKE
06. Feb. 2013